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Fristlose Kündigung Mietvertrag

Aktualisiert am: 02.12.2020

»*Fristlose Kündigung Mietvertrag passieren immer häufiger, nicht zuletzt deswegen, weil entweder der Vermieter einen mangelhaften Mietvertrag aufgestellt hat oder aber der Mieter in Zahlungsrückstand geraten ist. Um mögliche Probleme einer Mietvertragskündigung zu umgehen oder einzudämmen, ist es daher ratsam schon beim anfertigen eines Mietvertrags darauf zu achten, die wichtigsten Aspekte und Probleme zu erkennen und niederzuschreiben.

Bevor es jedoch zu einer »*fristlosen Kündigung des Mietvertrags kommen kann, gibt es viele Kritieren, die man beachten sollte. Vorweg muss man festhlaten, dass die fristlose Mivertragskündigung entweder von Seiten des Vermieters odre des Mieters eingereicht werden kann. Im Falle des Vermieters führen meistens Gründe wie Zahlungsrückstände, nicht Beachtung der Hausregeln oder wiederkehrende Beschwerden über den Mieter zur Verfassung einer fristlosen Kündigung. Wichtig ist beim Vermieter, dass er kein Recht auf eine fristlose Kündigung besitzt, wenn das ausbleiben von Zahlungen einen berechtigten Grund hat, wie zum Beispiel die nicht Beseitigung von Mängeln an der Wohnung des Mieters.

Der Mieter hat jedoch das selbe Recht wie der Vermieter und kann das Mietverhältniss jederzeit kündigen, wenn er über Monate hinweg vergeblich versucht hat Kontakt zum Vermieter aufzunehmen, um ihn darauf hinzuweisen, dass er beispielsweise umzieht und bereits eine fristgerechte Kündigung des Mietvertrags eingereicht habe, jedoch noch keine Antwort erhalten hat. Es können auch immer wiederkehrende Mängel an der Wohnung ein Grund daüfr sein, warum ein Mieter die fristlose Kündigung einreicht, um den Mietvertrag zu beenden.

Um sich selbst, egal ob als Vermieter oder Mieter, möglichst viel Stress und Ärger zu ersparen wenn es um die fristlose Kündigung Mietvertrag geht, ist es daher ratsam stets auf die Auswahl der Wohnung beziehungsweise die Wahl des Mieters zu achten und mögliche künftig auftrende Probleme direkt im Gespräch zu klären. Dies spart beiden Parteien nicht nur viel Geld, wenn es dann doch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, sondern erleichtert auch das Mietverhältnis enorm.


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